| English | Kontakt | Impressum | Suche |
| events |
|  Studium  | Ansprechpartner |  Projekte  | Studios und Labore |  Bewerbung  |
Diplomstudium
Bachelor-Studium
Master-Studium

Bewerbung
Auslandsstudium
Allgemeines
Modul-Anerkennung
Partnerhochschulen
Anerkennung von Modulen aus dem Ausland

Die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland erfolgt formal durch den Auslandsbeauftragten und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses MI, inhaltlich durch die Kolleg/inn/en des jeweiligen Vertiefungsbereichs. Auslandssemester sollten mit dem International Office (IO) der HS Offenburg geplant werden, insbesondere für den Besuch einer Partnerhochschule im Ausland ist ein „Learning agreement“ notwendig.

Für einen übersichtlichen und nachvollziehbaren Ablauf tragen Sie einfach die Module, die Sie anerkannt haben möchten, in dieses Formular ein.

  • Es wird empfohlen, die mögliche Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland vor dem Wechsel an Partneruniversitäten mit den verantwortlichen Kollegen (inhaltliche Anerkennung!) zu besprechen.

  • Im Grundstudium werden keine Prüfungsleistungen aus dem Ausland anerkannt.

  • Im Hauptstudium kann ein Modul aus dem Ausland als weiteres Vertiefungsmodul eines Vertiefungsbereiches angerechnet werden. Bei mehr absolvierten Modulen als notwendig kann der Studierende wie immer wählen, welche Module angerechnet werden sollen. Die in der StuPO festgelegte Obergrenze von 5 Modulen pro Vertiefungsbereich ist zu berücksichtigen.

  • Um die Anerkennung von Modulen und/oder Veranstaltungen prüfen zu können, sind die Modul- bzw. Veranstaltungsbeschreibung nebst SWS, Workload, Prüfungsleistungen, Note und Credits nachzuweisen.

  • Damit ein Modul aus dem Ausland als Vertiefungsmodul angerechnet werden kann, muss ein Aufwand von mindestens 5 ECTS Credits nachgewiesen sein.

  • Beträgt der nachgewiesene Aufwand eines Moduls aus dem Ausland weniger als 5 ECTS Credits oder beträgt er mehr als 5 ECTS Credits, kann nur im Einzelfall und nur bei Zustimmung des/der entsprechende Fachkollege/in eine Anrechnung des Moduls bzw. des Mehraufwandes als Ersatz für eine zu bestimmende Einzelveranstaltung eines Vertiefungsmoduls aus der StuPO stattfinden.


(aus dem Protokoll der Prüfungsausschusssitzung am 19.3.09)